Wir, Emanuel-Joseph, durch Gnade Gottes, Prinz von Hohenzollern-Emden, haben uns bewogen gefunden nach Errichtung unseres „BENE MERENTI“ Ordens-Gemeinschaft folgende Bestimmungen auszuführen und wir bestimmen daher, dass der BENE MERENTI ORDEN ausschließlich als Zeichen genannter Ordensgemeinschaft getragen werden soll.
Artikel 1
Der Verdienstorden besteht aus folgenden Klassen:
1. Klasse: Großkomturkreuz am Halsband GrKmtK/B/BMO
2. Klasse: Stern in Gold KmtK/BMO
3. Klasse: Stern in Silber RK/BMO
Sonderklasse I: Großkomturkreuz mit Smaragden am Halsband GrKmtK/B/Sm/BMO
Sonderklasse II: Großkomturkreuz mit Stern Gold am Bande GrKmtK/St/B/BMO
Artikel 2
Der Orden besteht aus einem weißen vierstrahligen Tatzenkreuz mit Avers schwarzen Außenrand. In der Mitte steht die Inschrift „BENE MERENTI“ umgeben mit einem grünen Lorbeerkranz. Revers befinden sich die Initialen des jeweiligen Herrenmeisters mit darüberlegender Krone auf weißem Feld mit schwarzem Rand. Den Orden überragt eine fünfbügelige Krone. Das Ordensband ist weiß mit drei schwarzen Streifen.
Artikel 3
Der Orden der 3. Klasse wird als Stern in Silber getragen. Die 2. Klasse wird als Stern in Gold getragen. Der Orden der 1. Klasse wird an einem Halsband getragen. Die Bruststerne werden ebenfalls an der linken Brustseite getragen.
Ehrentitel der 3. Klasse sind „Chevalier/Dame de“, der 2. Klasse „Baron/Baroness de“, der 1. Klasse mit der Ehrentitel „Comte/Comtesse de“ verbunden. Ehrentitel können auch separat verliehen werden.
Artikel 4
Alle Klassen des BENE MERENTI Ordens die an Frauen verliehen werden, werden an einer aus dem Ordensband gebildeten Schleife getragen und beinhalten das unter Pkt. 2. genannte Kreuz im allgemeinem wie folgt: 1. Klasse Kreuz mit Krone Gold an der Doppelschleife; 2. Klasse Kreuz mit Krone Gold an der Schleife; 3.Klasse Kreuz ohne Krone an der Schleife.
Artikel 5
Sonderklasse I: Großkomturkreuz mit Smaragden am Halsband GrKmtK/B/Sm/BMO
Sonderklasse II: Großkomturkreuz mit Stern Gold am Bande GrKmtK/St/B/BMO
Artikel 6
In besonderen Fällen behalten Wir es Uns vor, die Sonderklassen Unseres BENE MERENTI ORDENS zu verleihen. Eine Verallgemeinerung der Verleihung dieser Sonderklassen wünschen Wir nicht.
Artikel 7
Der Zweck der ursprünglichen Ordensstiftung, Belohnung besonderer Verdienste Anerkennung bewährter Treue und Hingabe, wird Uns auch fernerhin bei der Verleihung des BENE MERENTI ORDENS leiten.
Artikel 8
Die Verleihung Unseres Ordens erfolgt aus freier Bewegung, in Anerkennung der geleisteten Dienste.
Artikel 9
Alle Orden und Medaillen dürfen nach dem Ableben des Trägers in den Familien behalten werden. Bei Verleihung einer höheren Klasse muss die vorhandene niedrigere Klasse taxfrei zurückgegeben werden.
Artikel 10
Sollte wider verhoffen sich ein Fall ergeben, dass ein Ordensinhaber sich eines unwürdiges Betragen zuschulden kommen ließe, so werden Wir denselben der Ehre des Ordens verlustig erklären und Ihm dessen Zeichen entziehen.
Artikel 11
Unser Bevollmächtigter ist verpflichtet, eine besondere Ordenskanzlei zu halten, welche die Verleihung des Ordens zu besorgen hat.
Artikel 11 Zusatz
Nach Unserem Ableben als Großmeister bzw. Herrenmeister wahrt die Führung der derzeitige Großkanzler des Bene Merenti Ordens als Interregnum und dies ist Unser ausdrücklicher Wunsch. Eine Übergabe an Unseren Sohn ist von Uns nicht vorgesehen und obliegt einzig und allein Unserem Großkanzler dies zu ändern und bei Wahl eines neuen Herrenmeisters, muss Selbiger aus rechtschaffener, hochadeliger Abstammung und Hause sein und schließt (für eine natürliche Person) eine andere Möglichkeit aus.
Artikel 12
Wir haben gegenwärtige Statuten genehmigt und Unser Siegel des Hauses Hohenzollern-Emden bei drucken lassen.
SKH Prinz Emanuel-Joseph von Hohenzollern-Emden